Bürgerinformation und Bürgerbüro

Mo., Mi., Do., Fr.: 07.00 - 12.00 Uhr
Di.: 08.00 - 12.00 Uhr
Nachmittags Termine nur nach Vereinbarung  
Sa.: am 2. Samstag eines Monats 10.00 - 12.00 Uhr
   
Achtung: Aufgrund der aktuellen Personalsituation ist eine Terminbuchung verpflichtend.  
   

Verwaltung allgemein

Mo. bis Fr.: 08.30 - 12.00 Uhr
Mo, Mi, Do.: 13.30 - 15.30 Uhr
Di.: 13.30 - 18.00 Uhr

Standesamt

Mo. bis Fr.: 08.30 - 12.00 Uhr
Di.: 13.30 - 18.00 Uhr

Bauverwaltung

Mo. bis Fr.: 08.30 - 12.00 Uhr
Di.: 13.30 - 18.00 Uhr
Mi.: geschlossen

Steueramt

Mo. bis Fr.: 08.30 - 12.00 Uhr
Nachmittags Termine nur nach Vereinbarung  

Die Grüngutsammelstelle der Gemeinde Heusweiler an der Flurstraße in
Heusweiler-Kutzhof ist ab sofort wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet:

Mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr
Samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr.


Auf der Anlage wird Grüngut angenommen, das in privaten Haushalten
auf dem Gebiet der Gemeinde Heusweiler im Rahmen der privaten
Lebensführung anfällt (privates Grüngut), also

•    Baum-, Hecken-  und Grünschnitt
•    Laub
•    Gras
•    Äste kleiner als 2 m Länge und kleiner als 15 cm Durchmesser
•    Strauchwerk und vergleichbare Materialien

Grüngut von Grundstücken, auf denen sich keine privaten Haushaltungen
befinden, wird nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Nicht
angenommen wird Grüngut aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus
Gärtnereien und sonstigem gewerblichen Gartenbau.

Von der Annahme sind ausgeschlossen:

•    störstoffhaltiges Grüngut,
•    Grüngut, in dem Küchenabfälle, Essensreste, u.ä. enthalten sind,
•    Grüngut, das mit Schadstoffen belastet ist,
•    Stämme über 15 cm Durchmesser oder über 2 Meter Länge und
      Wurzelstöcke,
•    Altholz, auch unbehandelt,

•    Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe,
•    Abfälle aus Tierhaltung (Stall- und Kleintiermist),
•    Speisereste,
•    Grüngut, das gesundheitsschädlich oder nicht zur stofflichen oder
      energetischen Verwertung geeignet ist, wie z. B. Riesen-Bärenklau
      (Herkulesstaude), Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut), Senecio
      jacobaea (Jakobskreuzkraut), Grüngut mit Schädlingsbefall (z.B. Buchs-
      baumzünsler, Eichenprozessionsspinner).

Für die Anlieferer gelten folgende Empfehlungen:

Für die Anfahrt zur Grüngutsammelstelle benutzen sie bitte die Flurstraße von Kutzhof aus.

Die Hygiene- und Abstandsregeln (Minimum 2m) sind vor und auf den Anlagen einzuhalten.

Entsprechend der Anordnung der Landesregierung zum Tragen eines
Mund-/Nasenschutzes bittet die Gemeinde auch bei der Anlieferung
von Grüngut auf der Sammelstelle einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.

Es sind max. 2 Insassen pro PKW erlaubt. Kinder sollten zu Hause bleiben.

Die Anzahl der Anlieferer wird begrenzt. Es dürfen immer nur max.
3 Fahrzeuge gleichzeitig auf das Gelände. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Während der Wartezeit darf das Fahrzeug/Auto nicht verlassen werden.

Sofern Kofferraumladungen angeliefert werden, wird der Kofferraum
durch das Personal geöffnet, der Kunde bleibt im Fahrzeug sitzen.

Es erfolgt keine Hilfestellung beim Entladen.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Anlieferer sollen passend bezahlen. Achten Sie darauf, dass Sie
entsprechend Bargeld mit sich führen.

Durch die Einhaltung dieser Regelungen tragen sie wesentlich dazu bei,
einen reibungslosen Ablauf auf der Anlage zu gewährleisten und sich
selbst und auch die MitarbeiterInnen der Gemeinde Heusweiler zu
schützen. Dafür ein herzliches Dankeschön!