Die Ortsrechtssammlung soll interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren, welche ortsrechtlichen Bestimmungen in der Gemeinde Heusweiler gelten.

Es ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Information über die gemeindlichen Regelungen handelt. In Rechtsstreitigkeiten ist nicht diese Sammlung, sondern stets der Wortlaut der Bestimmung in der Fassung ihrer jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung maßgebend.

 

 

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