Umweltschutz auf der Ebene der Städte und Gemeinden ist ein sehr komplexer Bereich. Unter dieser Aufgabe sind alle Maßnahmen zu verstehen, die notwendig sind, um Menschen eine Basis zu sichern, die für ihre Gesundheit und ihre Überlebensmöglichkeit unter menschenwürdigen Bedingungen erforderlich sind.

Dabei sind die Maßnahmen so zu gestalten, dass der langfristige Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen gewährleistet bleibt und bereits entstandene Schäden oder Nachteile, die durch menschliche Eingriffe verursacht wurden, beseitigt werden.

Die Ziele der Umweltpolitik sind Schutz und Erhaltung von Leben und Gesundheit des Menschen als oberste Verpflichtung jeden staatlichen Handelns, von Tieren, Pflanzen, Ökosystemen als natürliche Existenzgrundlage des Menschen, wie auch um ihrer selbst willen, von Luft, Wasser, Boden, Klima als den natürlichen Ressourcen für vielfältige Nutzungsansprüche des Menschen sowie von Sachgütern als kulturellen und wirtschaftlichen Werten des einzelnen und der Gemeinschaft.

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Gesundheit der Menschen reicht in fast alle kommunalen Aufgabengebiete hinein.

Für die meisten umweltbedeutsamen Aufgabenfelder der Kommunen bestehen ausdrückliche gesetzliche Regelungen; in fast allen diesen Aufgabenfeldern sind die Kommunen in irgendeiner Form zuständig.

Umweltbeauftragter

Aufgabe des Umweltbeauftragten ist es, neben der Bewältigung des eigenen Aufgabenbereiches, die Umweltbelange in den einzelnen Sachgebieten zu koordinieren und sich überall dort einzuschalten, wo diese nicht ausreichend berücksichtigt werden. Gleichzeitig versteht sich der Umweltbeauftragte als Ansprechpartner für Beschwerden, Hinweise, Anregungen und auch Fragen der Heusweiler Bürgerinnen und Bürger in Sachen Umweltschutz.

Jacqueline Sohn

Tel.: 06806 911 172
Fax: 06806 911 109
E-Mail: j.sohn(at)heusweiler.de

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