„Die Landesregierung setzt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und des saarländischen Wassergesetzes
(SWG)
Überschwemmungsgebiete fest. Mit der Festsetzung wird darüber informiert, welche Flächen bei einem Hochwasser
überschwemmt werden, damit Betroffene ggf. Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gegen Hochwasserschäden treffen können.
Außerdem werden mit der Festsetzung Handlungen verboten, die sich negativ auf den Hochwasserabfluss auswirken können.

Bekanntmachung

zur Auslegung der Karten der Wasserbehörde betreffend die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
an den Nebengewässern der Saar (Teil I)

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Wasserbehörde - beabsichtigt, auf Grund § 79 Abs. 2
des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 324), die Festsetzung von Überschwemmungs-
gebieten an den Nebengewässern der Saar (Teil I)
. Fachliche Grundlage für die räumliche Abgrenzung ist ein
Hochwasserereignis, das statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100).
Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Die Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete ergibt sich aus insgesamt 41 Überschwemmungs-gebietskarten
im Maßstab 1 : 5.000
. Danach sind Grundstücke an den folgenden Gewässern betroffen:

•    Fischbach (ab Quierschied)
•    Köllerbach (ab Heusweiler)
•    Lauterbach (ab Lauterbach)
•    Rossel (ab Mündung Lauterbach; Ortslage Geislautern)
•    Rohrbach (ab St. Ingbert-Mitte)
•    Saarbach (ab Ommersheim)
•    Sulzbach (ab Sulzbach-Altenwald)
•    Wahlbach (ab Heusweiler)
•    Wogbach/Wieschbach (ab Brebach-Fechingen)

Die betroffenen Bereiche befinden sich an Gewässerabschnitten mit signifikantem Hochwasserrisiko, die in folgender
Karte dargestellt sind.

Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt gemäß § 79 Abs. 2 SWG. Danach gelten Gebiete gemäß § 76
Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG, die in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind, mit Bekanntmachung ihrer
Verbindlichkeit im Amtsblatt des Saarlandes als festgesetzte Überschwemmungsgebiete
.

Für festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten die Schutzvorschriften gemäß §§ 78, 78a und 78c Abs. 1 und 3 WHG.

Vor der Bekanntmachung der Verbindlichkeit wurden die Karten gemäß § 79 Abs. 2 SWG bei den betroffenen Kommunen
und beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz für die Dauer eines Monats zur Einsicht und Stellungnahme für
jedermann ausgelegt.


Die Karten können zusätzlich auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Navigation:
Themen & Aufgaben > Wasser > Informationen > Hochwasserschutz im Saarland > Überschwemmungsgebiete) eingesehen werden.


https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/informationen/hochwasserschutzimsaarland/ueberschwemmungsgebiete/ueberschwemmungsgebiete_node.html


 

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten in der Gemeinde Heusweiler

Zug um Zug werden im gesamten Saarland per Rechtsverordnung Überschwemmungsgebiete entlang der Bäche und
Flüsse festgesetzt. Derzeit wird in einem Block 3 die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vorbereitet, die u.a.
auch die Gemeinde Heusweiler betreffen. Deshalb möchten das zuständige Umwelt- und Verbraucherministerium sowie
das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in einer vorgeschalteten Artikelserie über die Thematik informieren, die in
den nächsten beiden Wochen an dieser Stelle veröffentlicht wird.

Artikelserie „Überschwemmungsgebiete: Vom Hochwasser zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet“ vor der
Festsetzung der Überschwemmungsgebiete

Artikel 1/2: Hochwasser: informieren und vorsorgen


Hochwasser – ein natürliches Ereignis

Ein Hochwasser ist ein natürliches Ereignis. Es gehört zum charakteristischen Abflussverhalten von Bächen und Flüssen
und kann nicht verhindert werden. Hochwasser kann durch außergewöhnliche Niederschläge oder, bei uns seltener, durch
schnelle Schneeschmelzen, ausgelöst werden. Gebiete in Gewässernähe sind daher von Natur aus durch Überflutungen
bedroht und müssen mit dieser Gefahr zurechtkommen.

Überflutung der freien Landschaft
(Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)


Hochwasser – das Risiko ist größer geworden
Die zunehmende menschliche Nutzung und Siedlungsentwicklung in den Auen der Bäche und Flüsse hat das Schadens-
potential in Gewässernähe vergrößert. Gleichzeitig gingen ehemals vorhandene Überschwemmungsflächen in Aue-
bereichen verloren: Wasser, das sich früher in weite Aueflächen schadlos ausbreiten konnte, belastet nun bebaute Bereiche.
Das Risiko für Menschenleben und Sachwerte ist gestiegen und die erwarteten Folgen des Klimawandels lassen annehmen,
dass es weiter steigen wird. Doch nicht nur der gewässernahe Bereich kann unter den Auswirkungen eines Hochwassers leiden.
Durch die starke Vernetzung der Infrastrukturen kann eine Überflutung auch Gebiete außerhalb der überschwemmten Flächen
beeinträchtigen. So können zum Beispiel die Sperrung von Straßen, die Zerstörung von Versorgungsleitungen und die Unter-
brechung der Stromversorgung dort Folgeschäden verursachen, wo gar keine Überschwemmung stattgefunden hat.

Schadenspotenzial durch Bebauung in den Überflutungsbereichen
(Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)

Informieren: Wie hoch ist mein Hochwasserrisiko?
Ob und wie hoch Grundstücke, Häuser, öffentliche Einrichtungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sind,
können Sie aus den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten ersehen. Diese Karten enthalten Informationen
zur flächenmäßigen Ausdehnung des Hochwassers, über die zu erwartende Tiefe der Überflutung sowie betroffene Infrastrukturen.
Sie sind Entscheidungshilfe bei Planungen und unverzichtbare Information, um Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen, Schäden
zu verringern und Menschenleben zu retten.

Die Überschwemmungsflächen werden mit Hilfe von Modellen berechnet. Diese bilden auf aktueller wissenschaftlicher
Grundlage die Natur so genau wie möglich nach.
Die saarländischen Hochwassergefahrenkarten enthalten zwei Szenarien: ein Ereignis mittlerer Wahrscheinlichkeit
(HQ100 = Hochwasserereignis, das statistisch mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist) und ein seltenes
Extremereignis (HQextrem = Hochwasserereignis, das statistisch noch seltener zu erwarten ist, z.B. alle 200 oder 1000 Jahre). 
Die Hochwassergefahren und Hochwasserrisikokarten werden im Geoportal des Saarlandes unter der Adresse:
https://geoportal.saarland.de/article/Wasser/ bereitgestellt.

Exemplarisch: Hochwassergefahrenkarte mit Überflutungsausdehnung bei einem hundertjährlichen
Hochwasserereignis in St. Wendel durch den Todbach (Blautöne) und die Blies (rot schraffiert).

Eine weitere, schnelle und unkomplizierte Möglichkeit abzuklären, ob sich ein Standort oder eine Adresse in einem Gebiet der
Hochwassergefahrenkarten befindet  ist für das Saarland über die Schutzgebiete-App „NaSaarWas“ möglich. Der Download
von „NaSaarWas“ ist im Google Play Store und im Apple App Store kostenlos erhältlich.

Schutzgebiete-App „NaSaarWas“

Woher bekomme ich Informationen über die aktuelle Hochwasserlage?
Wenn Sie im konkreten Hochwasserfall Informationen über die momentane Hochwassersituation benötigen, wie den aktuellen
Wasserstand, die Warnlage, eine Vorhersage der Wasserstandsentwicklung, aktuelle meteorologische Daten oder einen Hoch-
wasserlagebericht, so stellt Ihnen das Hochwassermeldezentrum des Saarlandes (HMZ Saarland) diese Informationen über die
Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bereit.

Vorsorgen: Eine gute Hochwasservorsorge vermindert Risiken und Schäden!
Auch Sie selbst können durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen und Vorbereitungen für den Hochwasserfall
treffen:
Tipps zur Vorsorge und weitere Informationen zum Thema „Hochwasser“ finden Sie auf den Internetseiten „Hochwasserschutz im
Saarland“ des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie in der Hochwasserschutzfibel (Objektschutz und bauliche
Vorsorge) des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat (BMI)

Erkenntnis ist der erste Schritt zum Handeln:
Wer sein Hochwasserrisiko kennt, kann etwas dagegen tun!



Artikelserie „Überschwemmungsgebiete: Vom Hochwasser zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet“ vor der
Festsetzung der Überschwemmungsgebiete

Artikel 2/2: Hochwasser - Festsetzen der Überschwemmungsgebiete und schützen


Aufgabe: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete
Im letzten Artikel haben Sie erfahren, dass die von Hochwasser überschwemmten Flächen in Hochwassergefahrenkarten Darge-
stellt sind und von jedermann jederzeit im Geoportal des Saarlandes abgerufen werden können. Dies sind wichtige Informationen
zur Feststellung Ihrer möglichen Hochwasserbetroffenheit und für Ihre Eigenvorsorge. Aber auch der Staat ist nicht untätig. Neben
der Information über mögliche Gefahren und Risiken hat er den Ländern im Wasserhaushaltsgesetz die Pflicht übertragen, Über-
schwemmungsgebiete festzusetzen. Die Überschwemmungsgebiete weisen die Bereiche aus, in denen aufgrund der potenziellen
Hochwassergefahr besondere Anforderungen an Maßnahmen und Vorhaben gestellt werden müssen. Dies soll gewährleisten, das
ohnehin bereits vorhandene Überschwemmungsrisiko in den Überschwemmungsgebieten nicht weiter zu vergrößern.

Wie werden die Überschwemmungsgebiete festgesetzt?
Auf der Basis der Hochwassergefahrenkarten setzen die Bundesländer daher Überschwemmungsgebiete amtlich fest. Im Saarland
wird die Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete aus den Gefahrenkarten für das Szenario HQ100 (ein Hochwasser, das statistisch
einmal in 100 Jahren auftreten kann) in den Karten der Wasserbehörde dargestellt. Diese Karten werden anschließend in den jeweiligen
Kommunen ausgelegt, d.h. Kommunen und Bürgern wird die Möglichkeit der Einsicht- und Stellungnahme gegeben. Nach der Aus-
wertung der Stellungnahmen gelten mit der Bekanntmachung der Verbindlichkeit im Amtsblatt des Saarlandes die in den Karten der
Wasserbehörde dargestellten Gebiete als festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Exemplarisch: Überschwemmungsgebietskarte der Oster

Wer wird geschützt?
Durch die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete werden Gebiete, die nach hydraulischen Berechnungen bereits durch ein
Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) bedroht sind, rechtlich geschützt.
Für diese Gebiete gelten mit ihrer Festsetzung besondere Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, die Einschränkungen für
die Möglichkeiten der Bauleitplanung, die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen und weitere Maßnahmen enthalten. Diese
Vorgaben verfolgen das Ziel, die möglichen Betroffenen vor Ort aber auch die Ober- oder Unterlieger vor einer weiteren Erhöhung
des Hochwasserrisikos zu schützen.
Vorgaben wie eine hochwasserangepasste Bauweise und das Verbot einer nachteiligen Veränderung des Wasserstandes durch
die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen schützen daher sowohl den Bauherren vor zukünftigen Schäden, als auch Dritte
vor Nachteilen durch diese Maßnahmen.
Die gesetzlich geregelten Beschränkungen sind aus den Lehren vergangener Hochwasserereignisse entstanden, die zeigten, dass
uneingeschränkte Tätigkeit in überschwemmungsgefährdeten Gebieten hohe Schäden verursacht und Menschenleben aufs Spiel setzt.

Schadenspotenzial durch Bebauung in Überschwemmungsgebieten
(Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)

Was ist im Überschwemmungsgebiet verboten?
Aus Gründen der Hochwasserrückhaltefunktion der Auen, des Retentionsraumerhalts und vor allem der Minimierung des Schadens-
potenzials ist grundsätzlich die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen (z. B. Neubebauung, Garten- und Gewächshäuser,
nicht durchflutbare Garagen) im Überschwemmungsgebiet untersagt. Daneben beinhalten die sonstigen Schutzvorschriften auch
Nutzungseinschränkungen, z. B. das Verbot der Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fort-
geschwemmt werden können. Beispielsweise dürfen im Überschwemmungsgebiet keine Stroh- oder Heuballen gelagert werden,
da diese im Hochwasserfall weggeschwemmt werden können und möglicherweise an Brücken oder Durchlässen hängen bleiben.
Durch diese Abflussbehinderung kann der Wasserstand oberhalb ansteigen.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind Befreiungen möglich.

Unsachgemäße Lagerung in Überflutungsbereichen
(Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)

Was ist im Überschwemmungsgebiet erlaubt?
Tatsächlich ändert sich im alltäglichen Leben der Anwohnerinnen und Anwohner durch die Festsetzung eines Überschwemmungs-
gebietes in der Regel wenig. So sind viele Tätigkeiten bzw. Vorhaben weiterhin erlaubt und benötigen weder eine wasserrechtliche
Ausnahmegenehmigung, noch müssen sie der Wasserbehörde angezeigt werden, wie z.B.:

•   Außenleuchten oder Briefkästen mit Standfuß
•   Bänke oder gemauerte Sitzecken in Gärten
•   Baugerüste
•   Bienenfreistände oder Vogelhäuser
•   Einzelne Schaukeln oder ähnliche Spielanlagen für Kinder
•   Gartenkamine
•   Sandkästen
•   Wäschetrockenvorrichtungen
•   Aufstockung oder Sanierung des Gebäudes ohne Veränderung der Grundfläche
•   Veränderungen der Raumaufteilung innerhalb eines Gebäudes
•   Gestaltung des privaten Gartens durch Blumen- oder Gemüsebeete sowie das Pflanzen einzelner Bäume oder Sträucher
•   Umgraben des Gartens
•   …

Wo finde ich mehr Informationen über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten?
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine Broschüre „Überschwemmungsgebiete – Ermittlung, Festsetzung
und Folgen für Gewässeranlieger“ erarbeitet, die seit Januar 2018 unter https://www.saarland.de/232258.htm für alle Interessierten
herunterladbar ist. Hier gibt es mehr Informationen bezüglich den Zielen der Festsetzung, der Ermittlung und dem Festsetzungs-
verfahren von Überschwemmungsgebieten sowie den Schutzvorschriften. Außerdem werden weitere Beispiele für erlaubte und
nicht erlaubte Maßnahmen und bauliche Anlagen in Überschwemmungsgebieten gegeben. Diese Broschüre wird den Betroffenen
vor Offenlegung der Karten der Wasserbehörde über die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.