Die Grüngutsammelstelle der Gemeinde Heusweiler an der Flurstraße in Heusweiler-Kutzhof ist
zu folgenden Zeiten geöffnet:
März bis November
Mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr
Samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr
Der erste Öffnungstag im neuen Jahr ist der 01.03.2023
Auf der Anlage wird Grüngut angenommen, das in privaten Haushalten auf dem Gebiet
der Gemeinde Heusweiler im Rahmen der privaten Lebensführung anfällt (privates Grüngut), also
• Baum-, Hecken- und Grünschnitt
• Laub
• Gras
• Äste kleiner als 2 m Länge und kleiner als 15 cm Durchmesser
• Strauchwerk und vergleichbare Materialien
Grüngut von Grundstücken, auf denen sich keine privaten Haushaltungen befinden, wird nur in
haushaltsüblichen Mengen angenommen. Nicht angenommen wird Grüngut aus der Land- und
Forstwirtschaft sowie aus Gärtnereien und sonstigem gewerblichen Gartenbau.
Von der Annahme sind ausgeschlossen:
• störstoffhaltiges Grüngut,
• Grüngut, in dem Küchenabfälle, Essensreste, u.ä. enthalten sind,
• Grüngut, das mit Schadstoffen belastet ist,
• Stämme über 15 cm Durchmesser oder über 2 Meter Länge und Wurzelstöcke,
• Altholz, auch unbehandelt,
• Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe,
• Abfälle aus Tierhaltung (Stall- und Kleintiermist),
• Speisereste,
• Grüngut, das gesundheitsschädlich oder nicht zur stofflichen oder energetischen
Verwertung geeignet ist, wie z. B. Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), Ambrosia
(Beifußblättriges Traubenkraut), Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut), Grüngut
mit Schädlingsbefall (z.B. Buchsbaumzünsler, Eichenprozessionsspinner).
Für die Anlieferer gelten folgende Empfehlungen:
Für die Anfahrt zur Grüngutsammelstelle benutzen Sie bitte die Flurstraße von Kutzhof aus.
Die Anzahl der Anlieferer wird begrenzt. Es dürfen immer nur max. 3 Fahrzeuge gleichzeitig auf das
Gelände. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Während der Wartezeit darf das Fahrzeug/Auto nicht verlassen werden.
Es erfolgt keine Hilfestellung beim Entladen.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Anlieferer sollen passend bezahlen. Achten Sie darauf, dass Sie entsprechend Bargeld mit sich
führen.
Durch die Einhaltung dieser Regelungen tragen sie wesentlich dazu bei, einen reibungslosen Ablauf
auf der Anlage zu gewährleisten und sich selbst und auch die MitarbeiterInnen der Gemeinde
Heusweiler zu schützen. Dafür ein herzliches Dankeschön!