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Nach § 38 ("Örtliche Naturschutzbeauftragte") des  Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 05. April 2006 berufen die Gemeinden fachlich geeignete Personen als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte.

Für jeden Gemeindebezirk kann ein Naturschutzbeauftragter berufen werden. Die Naturschutzbeauftragten sind Ehrenbeamte nach dem Saarländischen Beamtengesetz. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Die Berufung erfolgt widerruflich. Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die Berufung ist bei anhaltender Untätigkeit des örtlichen Naturschutzbeauftragten zu widerrufen. Die örtlichen Naturschutzbeauftragten beraten und unterstützen die Gemeinden fachlich weisungsfrei in allen Angelegenheiten des Naturschutzes. Sie sind bei Planungen und Maßnahmen, die den Naturschutz betreffen, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen im Bereich der Gemeinde anzuhören.

Sie nehmen ferner die Aufgaben gemäß § 46 SNG (Saarländische Naturwacht) Abs. 2 wahr, nämlich durch fachliche Information und Aufklärung auf ein besseres Verständnis von Natur und Landschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern hinwirken Fehlentwicklungen in der Siedlungs- und Kulturlandschaft und ihrer Nutzung den sie berufenden Stellen rechtzeitig aufzuzeigen und Zuwiderhandlugen gegen die bußgeldbewehrten Vorschriften dieses Gesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder Satzung feststellen und bei deren Verfolgung mitwirken und haben die Befugnisse gemäß § 46 Abs. 4 Satz 1 bis 3:

  • Die in der Naturwacht tätigen sind berechtigt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Auskünfte einzuholen.
  • Sie dürfen Grundstücke betreten und Untersuchungen vornehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.
  • Ihnen stehen zur Erfüllung ihrer Aufgaben folgende Befugnisse zu:
    • Identitätsfeststellung
    • Platzverweis

Die örtlichen Naturschutzbeauftragten unterstehen der Aufsicht der Gemeinden. Sie müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen Ausweis über ihre Bestellung mit sich führen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.

In der Gemeinde Heusweiler sind folgende Naturschutzbeauftragte tätig:

Ortsteil Eiweiler
Annette Ziegler
Hellenhausen 1a
66265 Heusweiler-Eiweiler

Ortsteil Heusweiler
Margarethe Blasen
Illinger Straße 12
66265 Heusweiler

Ortsteil Holz
Herbert Hassel
Heusweilerstraße 20
66265 Heusweiler-Holz

Ortsteil Kutzhof
Stefan Bost
Waldstraße 16
66265 Heusweiler-Lummerschied

Ortsteil Obersalbach-Kurhof
Roman Reichert
Zum Weiherwald 33
66265 Heusweiler-Obersalbach-Kurhof

Ortsteil Wahlschied
Gerd Bender
Zur Krepp 5
662625 Heusweiler-Wahlschied