Klicken Sie rechts oben auf die Menüschaltfläche. Das Menü öffnet sich, und ganz oben sehen Sie die drei Schaltflächen zum Zoomen.
Verwenden Sie die Schaltfläche + zum Vergrößern oder die Schaltfläche - zum Verkleinern der Ansicht. Die Zahl in der Mitte zeigt den aktuellen Zoomfaktor an. Mit einem Klick auf diese Zahl setzen Sie den Zoomfaktor zurück auf 100 %. Sie sehen den aktuell eingestellten Zoomfaktor auch in der Adressleiste.
Wählen Sie neben "Zoomen" eine der folgenden Optionen aus:
Alles vergrößern: Klicken Sie auf das Symbol "Heranzoomen" +.
Alles verkleinern: Klicken Sie auf das Symbol "Herauszoomen" -.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit dem Online-Ausweis für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, beispielsweise auf Reisen.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z.B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Nähe Informationen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html