Feuerbestattung


Persönliche Erklärung Wenn sie wünschen, nach Ihrem Tode feuerbestattet zu werden, können sie persönlich eine schriftliche Willenserklärung abgeben. (siehe Auszug aus dem Gesetz über die Feuerbestattung §2 Abs. 1) Erklärung eines Angehörigen Sollte ein Angehöriger verstorben sein, dessen Wunsch es war nach seinen Tod feuerbestattet zu werden, dies jedoch nicht durch eine entsprechende Willenserklärung bekundet hat, können auch die Angehörigen nach Eintritt des Todesfall eine nachträgliche Erklärung zum Willen des Verstorbenen abgeben. (siehe Auszug aus dem Gesetz über die Feuerbestattung §2 Abs. 2) Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Beglaubigung der Unterschrift handelt! Benötigte Unterlagen: - Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. - Ausweisdokument des/der Antragsteller/s Gebühren: 2,55 € pro abgegebener Willenserklärung

Ihre Ansprechpartner:

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Saarbrücker Str. 35

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C. Kreutzberger

EG 0.08

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