Klicken Sie rechts oben auf die Menüschaltfläche. Das Menü öffnet sich, und ganz oben sehen Sie die drei Schaltflächen zum Zoomen.
Verwenden Sie die Schaltfläche + zum Vergrößern oder die Schaltfläche - zum Verkleinern der Ansicht. Die Zahl in der Mitte zeigt den aktuellen Zoomfaktor an. Mit einem Klick auf diese Zahl setzen Sie den Zoomfaktor zurück auf 100 %. Sie sehen den aktuell eingestellten Zoomfaktor auch in der Adressleiste.
Wählen Sie neben "Zoomen" eine der folgenden Optionen aus:
Alles vergrößern: Klicken Sie auf das Symbol "Heranzoomen" +.
Alles verkleinern: Klicken Sie auf das Symbol "Herauszoomen" -.
Persönliche Erklärung
Wenn sie wünschen, nach Ihrem Tode feuerbestattet zu werden, können sie persönlich eine schriftliche Willenserklärung abgeben.
(siehe Auszug aus dem Gesetz über die Feuerbestattung §2 Abs. 1)
Erklärung eines Angehörigen
Sollte ein Angehöriger verstorben sein, dessen Wunsch es war nach seinen Tod feuerbestattet zu werden, dies jedoch nicht durch eine entsprechende Willenserklärung bekundet hat, können auch die Angehörigen nach Eintritt des Todesfall eine nachträgliche Erklärung zum Willen des Verstorbenen abgeben.
(siehe Auszug aus dem Gesetz über die Feuerbestattung §2 Abs. 2)
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Beglaubigung der Unterschrift handelt!
Benötigte Unterlagen:
- Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Ausweisdokument des/der Antragsteller/s
Gebühren:
2,55 € pro abgegebener Willenserklärung