Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17


- Ab 16 ½ Jahren kann mit der Ausbildung begonnen werden

- Die Klassen B+ BE sind möglich

- Der Fahrer muss einen Antrag stellen, sowie jede einzelne Begleitperson. Die Begleitperson muss 30 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Darüber hinaus darf diese nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg nachweisen.

- Begleitpersonen müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen und die Fahrerlaubnis und den Personalausweis vorlegen. Begleitpersonen können nachgemeldet werden, die Anzahl ist nicht begrenzt.

- Ist der Antragsteller im Besitz einer vorzeitigen Erteilung, kann auf BF 17 umgestellt werden. Die Kosten für BF 17 müssen jedoch komplett entrichtet werden.

- BF 17 gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich

- Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung durch die Gemeindeverwaltung.

- Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

- Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Gebühren:

- 44,70 € Erteilung der FE

- 7,70 € Prüfbescheinigung

- 4,70 € VZR (je Auskunft Begleitperson)

- 3,30 € (je Antrag Begleitperson)

Vorzulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Punkt Fahrerlaubnis - Ersterteilung.

Änderungen vorbehalten

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Bürgerbüro

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