Klicken Sie rechts oben auf die Menüschaltfläche. Das Menü öffnet sich, und ganz oben sehen Sie die drei Schaltflächen zum Zoomen.
Verwenden Sie die Schaltfläche + zum Vergrößern oder die Schaltfläche - zum Verkleinern der Ansicht. Die Zahl in der Mitte zeigt den aktuellen Zoomfaktor an. Mit einem Klick auf diese Zahl setzen Sie den Zoomfaktor zurück auf 100 %. Sie sehen den aktuell eingestellten Zoomfaktor auch in der Adressleiste.
Wählen Sie neben "Zoomen" eine der folgenden Optionen aus:
Alles vergrößern: Klicken Sie auf das Symbol "Heranzoomen" +.
Alles verkleinern: Klicken Sie auf das Symbol "Herauszoomen" -.
- Ab 16 ½ Jahren kann mit der Ausbildung begonnen werden
- Die Klassen B+ BE sind möglich
- Der Fahrer muss einen Antrag stellen, sowie jede einzelne Begleitperson. Die Begleitperson muss 30 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Darüber hinaus darf diese nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg nachweisen.
- Begleitpersonen müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen und die Fahrerlaubnis und den Personalausweis vorlegen. Begleitpersonen können nachgemeldet werden, die Anzahl ist nicht begrenzt.
- Ist der Antragsteller im Besitz einer vorzeitigen Erteilung, kann auf BF 17 umgestellt werden. Die Kosten für BF 17 müssen jedoch komplett entrichtet werden.
- BF 17 gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich
- Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung durch die Gemeindeverwaltung.
- Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
- Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Gebühren:
- 43,40 € Erteilung der FE
- 7,70 € Prüfbescheinigung
- 4,70 € VZR (je Auskunft Begleitperson)
- 3,30 € (je Antrag Begleitperson)
Vorzulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Punkt Fahrerlaubnis - Ersterteilung.