Durch die "Satzung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Heusweiler" (Baumschutzsatzung) sind seit 2009 in unserer Gemeinde alle Bäume geschützt, die einen Stammumfang von mindestens einem Meter haben, gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unter Kronenansatz maßgebend. Bitte verwechseln Sie den Stammumfang nicht mit dem Durchmesser. Der Schutz gilt auch für Walnuss und Esskastanie, aber nicht für Obstbäume und Nadelgehölze (mit Ausnahme von Eibe).

Im Geltungsbereich dieser Satzung ist es verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihre Gestalt wesentlich zu verändern. Als Schädigungen kommen auch Störungen des Wurzelbereiches unter der Baumkrone in Betracht.

Ausnahmen gelten für alle üblichen Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, wie Herausnehmen von Trockenholz oder Rückschnittarbeiten in geringem Ausmaß.Verstöße gegen die Baumschutzsatzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße geahndet.

Die Baumschutzsatzung soll helfen, den vorhandenen Baumbestand in der Gemeinde zu sichern und zu erhalten. Die Satzung läßt nach Prüfung des Einzelfalles allerdings auch Ausnahmen und Befreiungen für starken Rückschnitt oder das Fällen eines Baumes zu.

Bei Fragen zum Baumschutz wenden Sie sich bitte an die Umweltbeauftragte:

Tel.: 06806 911 172

Baumschutzsatzung