Das elektronische Zeitalter bewirkt große Veränderungen in der Verwaltung. Inzwischen gibt es neben elektronischen Formularen auch immer häufiger elektronische Dienste oder Verfahren. Im Unterschied zu den bisher verfügbaren Formularen wird hier die Information komplett auf elektronischen Wege durchgereicht und gegebenenfalls weiterbearbeitet.

Das schafft nicht nur die Möglichkeit schnellerer Bearbeitung, sondern umfasst unter dem Schlagwort "Kommune 24" den Rund-um-die-Uhr-Service.
Erste Anwendungen stellen wir Ihnen hier bereit. Im Laufe der Zeit wird sich die Auswahl an dieser Stelle mit Sicherheit vergrößern.


Rechtliche Rahmenbedingungen der Gemeinde Heusweiler für 'eGo-Mail' 

  1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation:

    Die Gemeinde Heusweiler bietet mit dem virtuellen Briefkasten 'eGo-Mail' die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung.

    Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

    Die Gemeinde Heusweiler eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der hier dargelegten Bedingungen.

    Bitte beachten Sie, dass die hier veröffentlichten Rahmenbedingungen ausschließlich  für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Heusweiler gelten. Sofern Sie auch mit anderen saarländischen Kommunen und Verbänden elektronisch kommunizieren möchten, informieren Sie sich bitte auf deren Internetseite.

  2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation:

    2.1 Formfreie Vorgänge:

    Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist auch keine elektronische 'Unterschrift' mit Signaturkarte erforderlich. Sie können per Email an alle auf unserer Internetseite oder städtischen Briefköpfen genannten Email-Adressen gesendet werden. Für eine sichere Übermittlung Ihrer Nachrichten (z.B. bei sensiblen Daten) eignet sich jedoch nur der virtuelle Briefkasten 'eGo-Mail', den Sie auch ohne elektronische Signatur nutzen können.  

    2.2 Formgebundene Vorgänge:

    Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie nur über den virtuellen Briefkasten 'eGo-Mail' der Stadtverwaltung Püttlingen rechtsverbindlich und sicher elektronisch senden.

  3. Rahmenbedingungen für die Nutzung von eGo-Mail:

    Sie haben die Möglichkeit, an jede übermittelte Nachricht Dateianhänge (Anlagen) hinzuzufügen. Diese dürfen eine maximale Größe von 5 MB nicht überschreiten.

    Dabei sind nur folgende Dateiformate zur Übermittlung zugelassen:

    • Adobe Reader (.pdf)
    • Richtextformmat (.rtf)
    • Microsoft Word (.doc; .docx)
    • Microsoft Excel (.xls; .xlsx)
    • Bilddateien im Format (.jpg)
    Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros) dürfen nicht übermittelt werden.

    Die Abgabe von Angeboten nach Vergabeverfahren, z.B. VOB, VOL, auf elektronischem Weg wird ausgeschlossen.

    Die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in der übermittelten Visitenkarte ist zwingend erforderlich. Die Verwendung eines Pseudonyms ist nicht zulässig.

    Übersandte Vorgänge, die diesen Rahmenbedingungen nicht entsprechen, erlangen keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung der Behörde.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Bescheid bzw. die Rückmeldung der Behörde derzeit noch per Briefpost erfolgt.

  4. Datenschutz:

    Bei der Übermittlung der Daten wird eine höchstmögliche Sicherheit durch eine Verschlüsselung nach dem OSCI-Standard gewährleistet. Alle persönlichen Daten werden im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. 

  5. Haftungsausschluss:

    Für Installation, Nutzung und Betrieb von 'eGo-Mail' kann die Gemeinde Heusweiler keine Haftung übernehmen und auch nicht die stetige Verfügbarkeit des Systems gewährleisten.

Mit den hier bereitgestellten PDF-Formularen können Sie Personenstandsurkunden ab sofort noch einfacher anfordern.

Hier gelangen Sie zur Plattform der Bürgerdienste Saar.

Hier gelangen Sie zum gemeinsamen Verwaltungsportal der saarländischen Landesregierung und der saarländischen Kommunen.

Ab dem 28.12.2009 können Sie hier EU-DLR-relevante Leistungen der Gemeinde Heusweiler elektronisch beantragen.