Klicken Sie rechts oben auf die Menüschaltfläche. Das Menü öffnet sich, und ganz oben sehen Sie die drei Schaltflächen zum Zoomen.
Verwenden Sie die Schaltfläche + zum Vergrößern oder die Schaltfläche - zum Verkleinern der Ansicht. Die Zahl in der Mitte zeigt den aktuellen Zoomfaktor an. Mit einem Klick auf diese Zahl setzen Sie den Zoomfaktor zurück auf 100 %. Sie sehen den aktuell eingestellten Zoomfaktor auch in der Adressleiste.
Wählen Sie neben "Zoomen" eine der folgenden Optionen aus:
Alles vergrößern: Klicken Sie auf das Symbol "Heranzoomen" +.
Alles verkleinern: Klicken Sie auf das Symbol "Herauszoomen" -.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Arztwahl ist frei.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein, welcher beim Bürgerbüro erhältlich ist.
Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument des Jugendlichen
Ist ein solches nicht vorhanden, muss ein Erziehungsberechtigter mit Ausweisdokument bei der Vorsprache anwesend sein