Untersuchungsberechtigungsscheine


Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Arztwahl ist frei.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein, welcher beim Bürgerbüro erhältlich ist.

Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.

Benötigte Unterlagen:

Ausweisdokument des Jugendlichen

Ist ein solches nicht vorhanden, muss ein Erziehungsberechtigter mit Ausweisdokument bei der Vorsprache anwesend sein

Gebühren:

Es entstehen keine Kosten.

Ihre Ansprechpartner:

Bürgerbüro

EG 0.08 Saarbrücker Str. 35

06806 911 222
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E. Feiß

EG 0.08

06806 911 195
 E-Mail