Ummeldung


Ummeldungen sind Adressänderungen von bereits im Gemeindegebiet gemeldeten Personen. Auch Ummeldungen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen Bundesmeldegesetz erfolgen.
Die Nichtbeachtung dieser Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500,- Euro geahndet werden.

Benötigte Unterlagen:

- Personalausweise aller mitziehenden Personen bzw. Geburtsurkunden

- bei minderjährigen Kindern, bei denen gemeinsames Sorgerecht der Eltern vorliegt, die Eltern sich allerdings nicht gemeinsam ummelden, ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils zwingend erforderlich!

Ansonsten muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden!

- Wohnungsgeberbestätigung - Nachweis über Eigentum

Die Ummeldung erfolgt beim Bürgeramt ist gebührenfrei!

Datenschutz:

www.datenschutz.saarland.de

Ihre Ansprechpartner:

Bürgerbüro

EG 0.08 Saarbrücker Str. 35

06806 911 222
 E-Mail

D. Golubew

EG 0.08

06806 911 194
 E-Mail

E. Feiß

EG 0.08

06806 911 195
 E-Mail

S. Pelzer

EG 0.08

06806 911 191
 E-Mail