Ummeldung


Ummeldungen sind Adressänderungen von bereits im Gemeindegebiet gemeldeten Personen. Auch Ummeldungen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen Bundesmeldegesetz erfolgen.
Die Nichtbeachtung dieser Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500,- Euro geahndet werden.

Benötigte Unterlagen:

- Personalausweise aller mitziehenden Personen bzw. Geburtsurkunden

- bei minderjährigen Kindern, bei denen gemeinsames Sorgerecht der Eltern vorliegt, die Eltern sich allerdings nicht gemeinsam ummelden, ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils zwingend erforderlich!

Ansonsten muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden!

- Wohnungsgeberbestätigung

Die Ummeldung erfolgt beim Bürgeramt ist gebührenfrei!

Datenschutz:

www.datenschutz.saarland.de

Ihre Ansprechpartner:

Bürgerbüro

0.08 Saarbrücker Str. 35

06806 911-191/193/194
 E-Mail

E. Feiß

Bürgerbüro

06806 911 195
 E-Mail

G. Di Napoli

0.08

06806 911 193
 E-Mail

S. Pelzer

Bürgerbüro 0.08

06806 911 191
 E-Mail