Ummeldung
Ummeldungen sind Adressänderungen von bereits im Gemeindegebiet gemeldeten Personen. Auch Ummeldungen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen Bundesmeldegesetz erfolgen.
Die Nichtbeachtung dieser Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500,- Euro geahndet werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweise aller mitziehenden Personen bzw. Geburtsurkunden
- bei minderjährigen Kindern, bei denen gemeinsames Sorgerecht der Eltern vorliegt, die Eltern sich allerdings nicht gemeinsam ummelden, ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils zwingend erforderlich!
Ansonsten muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden!
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Ummeldung erfolgt beim Bürgeramt ist gebührenfrei!
Datenschutz:
www.datenschutz.saarland.de