Polizeiliches Führungszeugnis


Benötigte Unterlagen: - Personalausweis - Gebühr: 13,- € Hier müssen Sie vor Antragstellung abklären, welche Art Führungszeugnis Sie benötigen. Man unterscheidet: - Belegart N: für private Angelegenheiten und Arbeitgeber - Belegart O: für Behörden Sollten Sie ein Führungszeugnis der Belegart O benötigen, so müssen Sie bei Antragstellung den Verwendungszweck, sowie die genaue Empfängeradresse angeben. Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen tätig sind oder tätig werden sollen . Zu dessen Beantragung hat der Antragsteller bei der zuständigen Behörde eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 Arbeitstage. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt der Jutiz in Bonn aus- und zugestellt.

Ihre Ansprechpartner:

C. Kreutzberger

EG 0.08

06806 911 192
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D. Golubew

EG 0.08

06806 911 194
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E. Feiß

EG 0.08

06806 911 195
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S. Pelzer

EG 0.08

06806 911 191
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