Klicken Sie rechts oben auf die Menüschaltfläche. Das Menü öffnet sich, und ganz oben sehen Sie die drei Schaltflächen zum Zoomen.
Verwenden Sie die Schaltfläche + zum Vergrößern oder die Schaltfläche - zum Verkleinern der Ansicht. Die Zahl in der Mitte zeigt den aktuellen Zoomfaktor an. Mit einem Klick auf diese Zahl setzen Sie den Zoomfaktor zurück auf 100 %. Sie sehen den aktuell eingestellten Zoomfaktor auch in der Adressleiste.
Wählen Sie neben "Zoomen" eine der folgenden Optionen aus:
Alles vergrößern: Klicken Sie auf das Symbol "Heranzoomen" +.
Alles verkleinern: Klicken Sie auf das Symbol "Herauszoomen" -.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- Gebühr: 13,- €
Hier müssen Sie vor Antragstellung abklären, welche Art Führungszeugnis Sie benötigen. Man unterscheidet:
- Belegart N: für private Angelegenheiten und Arbeitgeber
- Belegart O: für Behörden
Sollten Sie ein Führungszeugnis der Belegart O benötigen, so müssen Sie bei Antragstellung den Verwendungszweck, sowie die genaue Empfängeradresse angeben.
Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Zu dessen Beantragung hat der Antragsteller bei der zuständigen Behörde eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 Arbeitstage. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt der Jutiz in Bonn aus- und zugestellt.