Personalausweis


Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Er ist genauso groß wie viele andere Karten, die Sie bereits aus dem Alltag kennen, wie zum Beispiel Kreditkarten oder der Kartenführerschein. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit auf einem sehr hohen Niveau gewährleisten.

Der „Neue“ schafft die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen und die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen – nun auch im Internet. Die neue Ausweiskarte kann genauso wie bisher als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Durch die Integration eines Computerchips kann man sich mit ihm aber auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen. Dafür ist die „Online-Ausweisfunktion“ (auch „eID-Funktion“ genannt) integriert worden.

Die digitale Unterschrift ist neben der Online-Ausweisfunktion eine weitere Neuerung, die mit dem Personalausweis ermöglicht wird.

Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de


Allgemeine Informationen:

Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Heusweiler mit Hauptwohnung gemeldet sind, können einen Personalausweis beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen neuen Personalausweis beantragen. Für Eilfälle kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis, der 3 Monate gültig ist, beantragt werden. In diesem Fall bitte 2 Lichtbilder vorlegen. Der vorläufige Personalausweis kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden.


Beantragung:

Zur Beantragung ist die persönliche Anwesenheit - auch minderjähriger Kinder- erforderlich. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:

• bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/-reisepass

• biometrisches Lichtbild (aktuell)

- Frontalaufnahme und neutraler Hintergrund

- ohne Kopfbedeckung

- 35mm breit x 45mm hoch Weitere Informationen finden Sie unter Bundesdruckerei-Fotomustertafel

Personalausweis für Kinder:

Bei Bedarf kann der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden
(Hinweis: Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist immer erforderlich)

Hierzu sind folgende weitere Unterlagen erforderlich:

• Geburtsurkunde im Original

• Angabe zur Größe und Augenfarbe

• Zustimmung der Eltern (Vollmacht)

Bitte beachten Sie:
• Bei zusammenlebenden Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge:
Schriftliche Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage beider Ausweise.

• Bei ledigen alleinstehenden Müttern und Vätern:
Der/Die ledige, alleinstehende Vater/Mutter muss einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Vater/Mutter vorlegen.

• Bei bestehender Vormundschaft:
Die Vorlage der Bestellungsurkunde ist erforderlich.

Verlust / Diebstahl:
Für die Neubeantragung ist die Vorlage eines amtlichen Dokumentes mit Foto erforderlich:

• Deutschen Führerschein in Kombination mit einer Personenstandsurkunde

• Reisepass

• früherer abgelaufener Ausweis

Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben, können sie diese bereits telefonisch

unter 0180-1-33 33 33 (Mo.–So., 0–24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar, Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz deutlich teurer) sperren lassen.

Abholung:
Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren bisherigen Personalausweis mit. Die Abholung des Ausweises durch eine dritte Person (auch Eltern) ist nur mit folgender Vollmacht und Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten möglich.
(siehe Formularservice: Vollmacht zum Abholen des Personalausweises)

Gültigkeit:

• Antragsteller ab 24 Jahren : 10 Jahre gültig

• Antragsteller unter 24 Jahren : 6 Jahre gültig

• Vorläufiger Personalausweis : 3 Monate gültig

Gebühren / Kosten:

37,00 Euro (Antragsteller ab 24 Jahren)

22,80 Euro (Antragsteller unter 24 Jahren

10,00 Euro (Vorläufiger Personalausweis)

Folgende Dienstleistungen sind gebührenfrei:

• Das erstmalige Einschalten der Online-Ausweisfunktion

• Jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion

• Das Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

• Das Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN

• Das Ändern der Anschrift bei Umzug

Ihre Ansprechpartner:

Bürgerbüro

EG 0.08 Saarbrücker Str. 35

06806 911 222
 E-Mail

D. Golubew

EG 0.08

06806 911 194
 E-Mail

E. Feiß

EG 0.08

06806 911 195
 E-Mail

S. Pelzer

EG 0.08

06806 911 191
 E-Mail