Namensänderungen


Eine Änderung des Familiennamens ist aufgrund der Namenskontinuität der Bundesrepubluik Deutschland nur begrenzt möglich.

Grundsätzlich untersteht der Name einer Person den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Namensänderungen beim Standesamt sind jedoch in bestimmten Ausnahmefällen möglich:

Eheschließung, Scheidung, Adoption, Einbenennung eines Kindes oder gem. Art. 47 EGBGB z.B. nach einer Einbürgerung.

Bitte rufen Sie die unten genannten Ansprechpartnerinnen in jedem Fall vorher an, damit die Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen, Gebühren, sowie eine Terminvereinbarung besprochen werden können.

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, jeweils am Vormittag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Ihre Ansprechpartner:

A. Kutsch

EG 0.02

06806 911 143
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C. Krämer

0.02

06806 911 121
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Standesamt

Rathaus 0.02 Saarbrücker Straße 35

06806 911 -121 oder -143
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