Fischereischeine


- Personalausweis bzw. Kinderausweis - 1 Lichtbild (35 x 45mm) - Prüfungszeugnis (entfällt bei Jugendfischereischein) Die Ausstellung erfolgt für 1 oder 5 Jahre. Die Ausnahme stellt der Jugendfischereischein dar. Dieser wird immer nur für 1 Jahr bis zum 16. Lebensjahr verlängert. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen fischen, die in Besitz eines Fischereischeines sind. Die Gebühren gliedern sich wie folgt: - Jahresfischereischein: 13,00 € - Fünfjahresfischereischein: 56,00 € - Jugendfischereischein: 5,10 € Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt bei Ihrem Bürgeramt zu den regulären Öffnungszeiten.

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Bürgerbüro

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C. Kreutzberger

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E. Feiß

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