Fischereischeine


- Personalausweis bzw. Kinderausweis - 1 Lichtbild (35 x 45mm) - Prüfungszeugnis (entfällt bei Jugendfischereischein) Die Ausstellung erfolgt für 1 oder 5 Jahre. Die Ausnahme stellt der Jugendfischereischein dar. Dieser wird immer nur für 1 Jahr bis zum 16. Lebensjahr verlängert. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen fischen, die in Besitz eines Fischereischeines sind. Die Gebühren gliedern sich wie folgt: - Jahresfischereischein: 10,20 € - Fünfjahresfischereischein: 50,80 € - Jugendfischereischein: 5,10 € Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt bei Ihrem Bürgeramt zu den regulären Öffnungszeiten.

Ihre Ansprechpartner:

Bürgerbüro

0.08 Saarbrücker Str. 35

06806 911-191/193/194
 E-Mail

C. Kreutzberger

Bürgerinfo 0.08

06806 911 192
 E-Mail

E. Feiß

Bürgerbüro

06806 911 195
 E-Mail