Fahrerlaubnis - Verlängerung Klasse C und CE


Eine Neuerung im Fahrerlaubniswesen betrifft die Führerscheininhaber, die im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C + CE sind. Diese müssen ab dem 50. Lebensjahr eine Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklasse beantragen.

Dazu benötigen Sie ärztliche Gutachten und einen schriftlichen Nachweis der Fahrpraxis (bei Berufskraftfahrern Module der Weiterbildung).

Sollten die Gutachten den Anforderungen entsprechen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis für diese Klassen um weitere 5 Jahre verlängert. Danach müssen Sie wieder einen Arzt aufsuchen.

Welche Untersuchungen in dem jeweiligen Fall (alters- und klassenabhängig) benötigt werden, können Sie gerne telefonisch erfragen.

Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 42,60 €.

Die Gebühr für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 beträgt 28,60 €.

Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass der Antrag auf Verlängerung nur mit Vorlage der Gutachten (!) gestellt werden kann und dass die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen beträgt, da verschiedene Auskünfte eingeholt werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Antragstellung persönlich bei Ihrem Bürgerbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erscheinen müssen!

Ihre Ansprechpartner:

Bürgerbüro

0.08 Saarbrücker Str. 35

06806 911-191/193/194
 E-Mail

G. Di Napoli

0.08

06806 911 193
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