Fahrerlaubnis - Verlängerung Klasse C und CE / D und DE


Eine Neuerung im Fahrerlaubniswesen betrifft die Führerscheininhaber, die im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C + CE / D + DE sind. Diese müssen ab dem 50. Lebensjahr eine Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklasse beantragen.

Dazu benötigen Sie ärztliche Gutachten und einen schriftlichen Nachweis der Fahrpraxis (bei Berufskraftfahrern Module der Weiterbildung).

Sollten die Gutachten den Anforderungen entsprechen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis für diese Klassen um weitere 5 Jahre verlängert. Danach müssen Sie wieder einen Arzt aufsuchen.

Welche Untersuchungen in dem jeweiligen Fall (alters- und klassenabhängig) benötigt werden, können Sie gerne telefonisch erfragen.

Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 43,90 €. Die Gebühr für die Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweis beträgt 32,50 €.

Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass der Antrag auf Verlängerung nur mit Vorlage der Gutachten (!) gestellt werden kann und dass die Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen beträgt, da verschiedene Auskünfte eingeholt werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Antragstellung persönlich bei Ihrem Bürgerbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erscheinen müssen!

Ihre Ansprechpartner:

Bürgerbüro

EG 0.08 Saarbrücker Str. 35

06806 911 222
 E-Mail

D. Golubew

EG 0.08

06806 911 194
 E-Mail