Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug


Bitte beachten Sie hier die rechtzeitige Antragstellung!

Sollte Ihnen per Gerichtsbeschluss der Führerschein entzogen worden sein, so müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Sie benötigen folgende Unterlagen:

- Personalausweis

- Rechtskräftiger Gerichtsbeschluss

- Auszug aus der Führerscheinkartei der Gemeinde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat

- 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

- Sollten Sie ihren Führerschein vor dem 31.07.1969 erteilt bekommen haben:  Erste Hilfe Kurs

- Sehtest (bis 3,5 to.) oder augenärztliches Gutachten (mehr als 3,5 to.)

- körperliche Untersuchung (nur bei Neuerteilungen über 3,5 to.)

- Gebühr Gemeinde Heusweiler: 21,40 € (weitere Gebühren kommen bei der neuerteilenden Behörde, Stadt Saarbrücken, auf Sie zu)

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6 Wochen, d.h. Sie müssen ca. 6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag auf Neuerteilung stellen. Es werden verschiedene Auskünfte aus diversen Registern von der Führerscheinstelle angefordert. Erst wenn diese Auskünfte alle vorliegen, geht die komplette Führerscheinakte nach Saarbrücken zur eigentlichen Neuerteilung. Dort bekommen Sie auch Ihren neuen Führerschein ausgehändigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Antragstellung persönlich bei Ihrem Bürgerbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erscheinen müssen!

Ihre Ansprechpartner: