Fahrerkarten


Jede Person mit einem gültigen EU-Führerschein der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE kann eine Fahrerkarte beantragen. Jede Person erhält nur eine Fahrerkarte. Sie ist 5 Jahre gültig. Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen: - Ihren Personalausweis - 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45mm) - Ihren aktuellen EU-Führerschein im Scheckkartenformat (kann auch gleichzeitig mit beantragt werden; nicht in Gebühr enthalten!) Die Verwaltungsgebühr beläuft sich auf 40,- Euro; bei direkter Zustellung an den Wohnort werden 5,- Euro zusätzlich fällig (Zustellgebühr). Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der alten Karte zu stellen. Die Folgekarte kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Bei Beschädigung bzw. Diebstahl/Verlust ist innerhalb von 7 Tagen eine Ersatzkarte zu beantragen. Bei Diebstahl benötigen Sie die o.g. Unterlagen, sowie die Diebstahlsanzeige der Polizei. Bei der Ersatzkarte verlängert sich die Gültigkeit nicht! Bitte beachten Sie, dass nur Einwohner der Gemeinde Heusweiler beim Bürgeramt Ihre Fahrerkarten beantragen können. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kba.de (Kraftfahrtbundesamt Flensburg) oder unter http://www.bag.bund.de (Bundesamt für Güterverkehr).

Ihre Ansprechpartner:

Bürgerbüro

EG 0.08 Saarbrücker Str. 35

06806 911 222
 E-Mail

D. Golubew

EG 0.08

06806 911 194
 E-Mail