Auskunfts- und Übermittlungssperren


Automatisierte Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften nach § 34a Meldegesetz (MG) Es wurden zwischenzeitlich sowohl die technischen als auch die organisatorischen Voraussetzungen auf Seiten des Landes geschaffen, um die einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilen zu können. Die einfach Melderegisterauskunft beinhaltet die Angabe des Familiennamens, der Vornamen, Doktorgrad und der Anschriften der betroffenen Person. Ein Abruf ist jedoch gem. § 34a Absatz 2 Satz 4 MG nur zulässig, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung nicht widersprochen hat. Wenn Sie mit der automatisierten Form der einfachen Melderegisterauskunft nicht einverstanden sein sollten, können sie auf dem Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler im Erdgeschoss während der Öffnungszeiten gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses vorsprechen und Ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift einlegen.

Ihre Ansprechpartner:

Bürgerbüro

EG 0.08 Saarbrücker Str. 35

06806 911 222
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D. Golubew

EG 0.08

06806 911 194
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E. Feiß

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06806 911 195
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S. Pelzer

EG 0.08

06806 911 191
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