Förderprogramm "Gigabitprämie Saarland"

Sonntag 14. Jan 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

schnelle Datenleitungen sind die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche digitale Transformation der Wirtschaft.  In enger Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei sorgt der eGo-Saar im Rahmen des Projektes NGA-Netzausbau Saar dafür, dass das Saarland bis Ende 2018 nahezu flächendeckend mit NGA-Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s – oft sogar 100 Mbit/s – versorgt sein wird.

Mit der Gigabitprämie Saarland hat die Staatskanzlei jetzt ein neues Förderprogramm in Kraft gesetzt, das den NGA-Ausbau bedarfsgerecht und punktgenau dort ergänzt, wo bereits heute deutlich höhere Bandbreiten benötigt werden.

Das Förderprogramm richtet sich unmittelbar an den jeweiligen Hochbedarfsträger, also an Unternehmen sowie Träger gemeinnütziger oder kultureller Einrichtungen und damit nicht – wie im Breitbandbereich bislang üblich – an die Kommunen. Wir möchten Sie dennoch gerne kurz über die neue Fördermöglichkeit informieren, da die Kommunen vor allem im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaftsförderung in engem Kontakt zu ortsansässigen Unternehmen stehen und dabei eine beratende Rolle einnehmen.

Konkret gewährt die Staatskanzlei für Neuanschlüsse an das Glasfasernetz (FTTB) nach Maßgabe der Förderrichtlinie einen Zuschuss von bis zu 25 % der entsprechenden Tiefbaukosten, soweit diese dem Hochbedarfsträger vom ausführenden Telekommunikationsunternehmen als Einmalbetrag in Rechnung gestellt werden. Der Zuschuss kann unabhängig davon gewährt werden, mit welcher Bandbreite der Standort heute versorgt ist oder ob er sich in einem Gewerbegebiet befindet.

Das Programm soll Unternehmen und anderen Hochbedarfsträgern einen zeitlich befristeten Anreiz bieten, frühzeitig in eigene Glasfaseranschlüsse zu investieren. Vor diesem Hintergrund steht das mit einem Budget von 1 Mio. Euro ausgestattete Förderprogramm längstens bis Ende 2018 zur Verfügung.

Im Rahmen des jüngst gestarteten ersten Förderaufrufs können Förderanträge bis zum 27.11.2017 gestellt werden. Weitere Aufrufe sind geplant. Bei Antragstellung ist insbesondere zu beachten, dass grundsätzlich drei Vergleichsangebote von Telekommunikationsunternehmen vorliegen müssen, dass die Maßnahme noch nicht begonnen haben darf und dass die Fördermittel erst nach vollständigem Abschluss der Maßnahme ausgezahlt werden können.

Interessierten Hochbedarfsträgern stehen alle notwendigen Informationen – unter anderem die genauen Fördervoraussetzungen, Antragsunterladen und ein Praxisleitfaden – gebündelt unter gigabitpraemie.saarland.de zur Verfügung. Für weitere Rückfragen betreibt die Staatskanzlei unter der Rufnummer (0681) 501 1270 eine Förderhotline, die zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Thomas Haböck
Projektleiter Breitbandbüro Saar 


Zweckverband eGo-Saar – elektronische Verwaltung für Saarländische Kommunen
Breitbandbüro Saar
Heuduckstraße 1, 66117 Saarbrücken
Tel. 0681/85 74 20 – 50
Fax 0681/85 74 20 - 99

thomas.haboeck@ego-saar.de
www.breitband-saarland.de
www.ego-saar.de

Das Breitbandbüro Saar wird zu 100% durch die Staatskanzlei des Saarlandes gefördert.
Die rechtsverbindliche Kommunikation ist über diese E-Mail-Adresse nicht möglich.
Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle - eGo-MAIL.
Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf unserer Homepage www.ego-saar.eu unter "Virtuelle Poststelle".

zurück