Datenschutz im Verein

Mittwoch 18. Apr 2018

Ab dem 25. Mai 2018 müssen sich alle datenverarbeitenden Stellen an die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung sowie die zu ihrer Anpassung erlassenen Vorschriften halten.

Zu diesen Stellen gehören auch Vereine, die personenbezogene Daten von Mitgliedern und Dritten verarbeiten. Da Vereinsarbeit vorwiegend auf ehrenamtlicher Basis stattfindet und die Einholung von externer Beratung aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus überwiegend eher die Ausnahme bilden wird, ist es wichtig, Entscheidungsträgern in Vereinen eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben, um die Vereinsarbeit datenschutzkonform ausgestalten zu können. Das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland hat daher als Einstieg in diesen Themenbereich eine Broschüre erstellt, welche die wesentlichen Grundlagen und Neuerungen des Datenschutzrechts darstellt und diese anhand vereinsspezifischer Beispiele erläutert. Neben dem Aspekt, welche Daten überhaupt zu welchen konkreten Zwecken verarbeitet werden dürfen, wird auch der Frage nachgegangen, welche formalen Vorgaben nunmehr umzusetzen sind.

Neben einer Vielzahl an Anfragen von Vereinsvertreterinnen und –vertretern, die sich mit den Herausforderungen des neuen europäischen Rechtsrahmens konfrontiert sehen, erhalten wir auch von Seiten der saarländischen Kommunen und Landkreise, an die sich Vereine ratsuchend wenden, vermehrt Rückfragen zu dem Thema. Vor diesem Hintergrund möchten wir auf die Broschüre hinweisen, damit die interessierten Vereine sich gegebenenfalls selbst ein Bild von der Thematik machen zu können und sich die Broschüre anfordern können.

Weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung und die Broschüre selbst können auf der Webseite des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland unter www.datenschutz.saarland.de abgerufen werden.

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