Hilfen für Kulturvereine: Landesregierung beschließt Programm

Freitag 3. Jul 2020

„Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“

Die Corona-Krise ist auch für viele Kulturvereine eine große Herausforderung. Nach wie
vor sind besondere Hygiene- und Infektionsschutzregelungen notwendig, Veranstaltungen mussten abgesagt werden oder können nicht in der ursprünglich geplanten Form
stattfinden. In der Folge fehlen vielen Kulturvereinen Einnahmen, die für die Finanzierung ihrer gemeinnützigen Arbeit wichtig sind. Deshalb hat die Landesregierung heute
das Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ beschlossen, das mit 9,7 Millionen
Euro hinterlegt ist.
Fördergelder beantragen können alle als gemeinnützig anerkannten Vereine (Musik,
Theater, Literatur, Heimatpflege, Brauchtum, Museumsvereine, Geschichtsvereine, soziokulturelle Vereine, Vereine der kulturellen Bildung) mit Sitz im Saarland sowie als gemeinnützig anerkannte Stiftungen, die im Saarland ansässig sind und Träger kultureller
Einrichtungen sind. Zudem muss der Verein oder die Stiftung vor dem 11. März gegründet worden sein, also bevor die Verbreitung des Coronavirus‘ als Pandemie eingestuft
wurde. Das Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ ermöglicht einmalige Unterstützungszahlungen oder – für Vereine, denen aufgrund der Corona-Pandemie ein
nachweisbarer und existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass entstanden ist – Liquiditätshilfen.
Unterstützungszahlung:
Die Höhe der Unterstützungszahlung ist abhängig von der Mitgliederzahl und wie folgt
gestaffelt:
- Vereine bis 100 Mitglieder: 1.500 Euro
- Vereine von 101 bis 300 Mitglieder: 2.000 Euro
- Vereine von 301 bis 700 Mitglieder: 2.500 Euro
- Vereine ab 701 Mitglieder: 3.000 Euro
Da Stiftungen keine Mitglieder haben, erhalten sie einen festgelegten Pauschalbetrag in
Höhe von 1.500 Euro.
Bei der Antragstellung ist lediglich das Aktenzeichen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt sowie die Mitgliederzahl anzugeben.

Liquiditätshilfe:
Ist einem gemeinnützigen Verein aufgrund der Corona-Pandemie ein nachweisbarer und
existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass entstanden, kann er Liquiditätshilfe beantragen.
Voraussetzung ist, dass dieser Liquiditätsengpass zwischen dem 11. März und dem 31.
Oktober 2020 entstanden ist. Die Höhe der Liquiditätshilfe ist abhängig von der Höhe
des entstandenen Schadens und auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
Ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass in diesem Sinne liegt vor, wenn keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um beispielsweise laufende Verpflichtungen zu erfüllen. Vor Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe sind das ungebundene verfügbare, liquide
Vereinsvermögen einschließlich aller zum 11. März 2020 nicht per Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung zweckgebundenen Rücklagen einzusetzen.
Des Weiteren sind sonstige anderweitige finanzielle Möglichkeiten zur Mittelerlangung zu
prüfen.
Antragstellung für Kulturvereine:
Kulturvereine können ihren Antrag ab Montag, den 6. Juli 2020, mit dem online unter
corona.saarland.de zur Verfügung gestellten Formular an das Ministerium für Bildung
und Kultur (MBK) richten. Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch das MBK. Jeder
antragsberechtigte Verein kann nur einen Antrag stellen. Unterstützungszahlung und
Liquiditätshilfe schließen sich gegenseitig aus.

 

Heusweiler, den 03.07.2020

Thomas Redelberger

Bürgermeister

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