Verhaltensregeln im Falle von Verdacht auf Coronavirus Gesundheitsministerium, Ärztekammer, KV und SKG weisen auf richtiges Verhalten bei vorliegenden Symptomen hin.


Angesichts der jüngsten Entwicklung in Sachen Corona-Virus weisen Gesundheitsministerium, Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) noch einmal auf die richtigen Verhaltensregeln hin.


Eine begründete Sorge, dass man sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte, liegt vor, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut genannten Risikogebiet gewesen ist und starke Grippe-Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist oder Kontakt zu einem Betroffenen hatte.


Sollte dies zutreffen, müsse man mehrere grundlegende Schritte beachten. Zunächst ist es wichtig, dass man zuhause bleibt und das weitere Verhalten telefonisch mit der Arztpraxis oder mit dem Gesundheitsamt abklärt. Dabei sollte man nicht von sich aus in die Bereitschaftsdienstpraxen, in die Notaufnahme der Krankenhäuser oder die Arztpraxen gehen, um so eine mögliche Ansteckung seiner Mitmenschen zu vermeiden. In der Praxis erfolgt gewöhnlich zuerst der Ausschluss üblicher Grippeerkrankungen. Der Arzt entscheidet dann selbst, ob es nötig ist, eine Testung auf Corona zu veranlassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Test. Grundsätzlich gilt: Sollten Sie Ihre Arztpraxis nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Rufnummer 116 117. Dort werden Sie an einen zuständigen Arzt weitervermittelt. Im Notfall, wenn dies erfolglos sein sollte, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt oder dessen Rufbereitschaft! Den Ärzten wird empfohlen, ihre Abläufe möglichst so zu organisieren, dass Verdachtsfälle nicht während der normalen Sprechzeit in die Praxis kommen. Sollte das dennoch der Fall sein, sind die Abläufe dieselben wie bei anderen infektiösen Patienten. Ärzte sind verpflichtet, alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung – inklusive Namen und Kontaktdaten der betroffenen Person – muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.


Um einen meldepflichtigen „begründeten Verdachtsfall“ handelt es sich laut RKI, wenn die Person Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI genannten Risikogebiet gewesen ist und Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist. Alle anderen Verdachtsfälle sind nicht meldepflichtig.


Das saarländische Gesundheitsministerium hat eine Hotline zum Thema Corona eingerichtet, die von montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 15 unter (0681) 501-4422 zu erreichen ist. Wichtige Hinweise sowie Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus Informationen zum Corona-Virus 0120 vom 02.03.2020 10 finden Sie auf der Website des Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie oder auf den Websites des Robert Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums.