Nach § 38 ("Örtliche Naturschutzbeauftragte") des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 05. April 2006 berufen die Gemeinden fachlich geeignete Personen als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte.
Für jeden Gemeindebezirk kann ein Naturschutzbeauftragter berufen werden. Die Naturschutzbeauftragten sind Ehrenbeamte nach dem Saarländischen Beamtengesetz. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Die Berufung erfolgt widerruflich. Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die Berufung ist bei anhaltender Untätigkeit des örtlichen Naturschutzbeauftragten zu widerrufen.
Die örtlichen Naturschutzbeauftragten beraten und unterstützen die Gemeinden fachlich weisungsfrei in allen Angelegenheiten des Naturschutzes. Sie sind bei Planungen und Maßnahmen, die den Naturschutz betreffen, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen im Bereich der Gemeinde anzuhören.
Sie nehmen ferner die Aufgaben gemäß § 46 SNG (Saarländische Naturwacht) Abs. 2 wahr, nämlich durch fachliche Information und Aufklärung auf ein besseres Verständnis von Natur und Landschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern hinwirken Fehlentwicklungen in der Siedlungs- und Kulturlandschaft und ihrer Nutzung den sie berufenden Stellen rechtzeitig aufzuzeigen und Zuwiderhandlugen gegen die bußgeldbewehrten Vorschriften dieses Gesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder Satzung feststellen und bei deren Verfolgung mitwirken
und haben die Befugnisse gemäß § 46 Abs. 4 Satz 1 bis 3:
- Identitätsfeststellung
- Platzverweis
Die örtlichen Naturschutzbeauftragten unterstehen der Aufsicht der Gemeinden. Sie müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen Ausweis über ihre Bestellung mit sich führen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Ortsteil Wahlschied
Gerd Bender
Zur Krepp 5
662625 Heusweiler-Wahlschied
Ortsteil Kutzhof
Stefan Bost
Waldstraße 16
66265 Heusweiler-Lummerschied
Ortsteil Heusweiler
Theo Götzinger
Wilhelmstraße 7
66265 Heusweiler
Ortsteil Holz
Herbert Hassel
Heusweiler Straße 20
66265 Heusweiler-Holz
Ortsteile Obersalbach, Niedersalbach, Eiweiler