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EU-Umgebungslärmrichtlinie
-Aufstellung des Lärmaktionsplanes 1. Stufe für die Gemeinde Heusweiler-

Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ („EU- Umgebungslärmrichtlinie“) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein „gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Die Richtlinie definiert Umgebungslärm als unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Ausarbeitung von Lärmkarten und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen.

In der ersten Stufe waren bis zum 30. Juni 2007 für Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (das sind ca. 16.400 Kfz pro Tag), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen (Starts oder Landungen) pro Jahr Strategische Lärmkarten zu erstellen.

Die saarländischen Kommunen hatten über den Städte- und Gemeindetag und zusammen mit dem Umweltministerium die Kartierungsarbeiten entlang der Hauptverkehrsstraßen für die erste Stufe mit mehr als 16.000 Kfz pro Tag beim Umweltcampus Birkenfeld in Auftrag gegeben.

Im Rahmen dieser Lärmkartierung ist die Belastung der Wohnbevölkerung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt worden. Damit jeder Bürger sich über die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 16.000 Fahrzeugen pro Tag informieren kann, wurde auch ein Kartendienst im Internet installiert. Unter der Website www.laermkartierung-saarland.de sind für alle betroffenen Straßenabschnitte die Lärmpegel dargestellt. Hinzu kommen statistische Auswertungen, die insbesondere die Zahl der betroffenen Anwohner entlang dieser Lärmquellen in Tabellenform enthalten.

Auf der Grundlage dieser Lärmkarten waren konkrete Maßnahmen in Form eines Aktionsplans gefordert, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen zu lassen. Von diesen Karten ausgehend mussten Aktionspläne ausgearbeitet werden, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, die durch diese Quellen verursacht werden, geregelt werden.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.10.2008 den Lärmaktionsplan (1. Stufe) für das Gebiet der Gemeinde Heusweiler beschlossen.

Gemäß § 47 d, Absatz 3 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ist die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne zu hören.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Zeit vom 10.11.2008 bis einschließlich 08.12.2008 statt. In dieser Zeit kann der Plan bei der Gemeindeverwaltung Heusweiler, Fachbereich IV, Bauen und Umwelt, Zi. 2.11, Tel. 06806/911-172,  Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler eingesehen werden. Der Lärmaktionsplan findet sich als PDF-Datei im Anhang. Fragen, Anregungen oder Stellungnahmen können in der angegebenen Zeit an die Gemeindeverwaltung Heusweiler gerichtet werden.

 

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