- Personalausweis bzw. Kinderausweis
- 1 Lichtbild (35 x 45mm)
- Prüfungszeugnis (entfällt bei Jugendfischereischein)
Die Ausstellung erfolgt für 1 oder 5 Jahre.
Die Ausnahme stellt der Jugendfischereischein dar. Dieser wird immer nur für 1 Jahr bis zum 16. Lebensjahr verlängert. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen fischen, die in Besitz eines Fischereischeines sind.
Die Gebühren gliedern sich wie folgt:
- Jahresfischereischein: 10,20 €
- Fünfjahresfischereischein: 50,80 €
- Jugendfischereischein: 5,10 €
Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt bei Ihrem Bürgeramt zu den regulären Öffnungszeiten.