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Fischereischeine
Was wird benötigt? / Infos:

 

- Personalausweis bzw. Kinderausweis

- 1 Lichtbild (35 x 45mm)

- Prüfungszeugnis (entfällt bei Jugendfischereischein)

 

Die Ausstellung erfolgt für 1 oder 5 Jahre.

Die Ausnahme stellt der Jugendfischereischein dar. Dieser wird immer nur für 1 Jahr bis zum 16. Lebensjahr verlängert. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen fischen, die in Besitz eines Fischereischeines sind.

 

Die Gebühren gliedern sich wie folgt:

 

- Jahresfischereischein: 10,20 €

- Fünfjahresfischereischein: 50,80 €

- Jugendfischereischein: 5,10 €

 

Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt bei Ihrem Bürgeramt zu den regulären Öffnungszeiten.

Fischereischeine wird betreut von:
06806 911 193Christiane Blum
06806 911 194Mirko Wirbel
06806 911 195Esther Feiß
 

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