Arten der Hilfe
Diese Leistungen sind von Hilfesuchenden die nicht mindestens 3 Std. täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können (= Nicht Erwerbsfähige) zu beantragen. Hierbei ist lediglich auf die gesundheitliche Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit maßgeblich. Persönliche Umstände z.B. Kinderbetreuung sind hierbei nicht von Bedeutung.
Auch sind diese Leistungen von Hilfesuchenden, bei denn eine zeitlich befristetet Minderung der Erwerbstätigkeit vorliegt und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, zu beantragen.
Für Hilfesuchende die noch mindestens 3 Std. täglich arbeiten können (= Erwerbsfähige) ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II in Anspruch zu nehmen.
Entsprechende Anträge auf ALG II sind bei der Arbeitsgemeinschaft des Stadtverbandes Saarbrücken und des Arbeitsamtes Saarbrücken (ARGE Heusweiler) zu stellen.
Für weitere Informationen klicken Sie den Link www.arbeitsagentur.de an. Dort werden Sie unter der Stichwortsuche „ARGE Heusweiler“ fündig.
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII beantragen wollen setzen Sie sich mit
Herrn Servatius
Tel.: 06806 911 110
E-Mail: stefan.servatius@heusweiler.de
oder mit
Herrn Neu
Tel.: 06806 911 179
E-Mail: christoph.neu@heusweiler.de
in Verbindung.
Um unnötige Wege und lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie einen Termin.
In einem Beratungsgespräch wird je nach Leistungsart individuell festgestellt, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.Sofern alle Unterlagen vorhanden sind wird nach vorheriger Terminvereinbarung die Antragsaufnahme durchgeführt.