Die Gemeinde Heusweiler bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung.
Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Gemeinde Heusweiler eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der auf den folgenden Seiten dargelegten Bedingungen.
Die GWH (Gemeindewerke Heusweiler GmbH) und die ZKE (Zweckverband Kommunale Entsorgung Heusweiler) sind von dieser Möglichkeit ausgenommen.
Die E-Mail-Adresse der Gemeindeverwaltung lautet: