Personalausweis (nPA)
Der neue Personalausweis (nPA):
Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Er ist genauso groß wie viele andere Karten, die Sie bereits aus dem Alltag kennen, wie zum Beispiel Kreditkarten oder der Kartenführerschein. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit auf einem sehr hohen Niveau gewährleisten.
Der „Neue“ schafft die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen und die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen – nun auch im Internet. Die neue Ausweiskarte kann genauso wie bisher als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Durch die Integration eines Computerchips kann man sich mit ihm aber auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen. Dafür ist die „Online-Ausweisfunktion“ (auch „eID-Funktion“ genannt) integriert worden.
Die digitale Unterschrift ist neben der Online-Ausweisfunktion eine weitere Neuerung, die mit dem Personalausweis ermöglicht wird.
Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de
Allgemeine Informationen:
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Heusweiler mit Hauptwohnung gemeldet sind, können einen Personalausweis beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen neuen Personalausweis beantragen. Für Eilfälle kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis, der 3 Monate gültig ist, beantragt werden. In diesem Fall bitte 2 Lichtbilder vorlegen. Der vorläufige Personalausweis kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden.
Beantragung:
Zur Beantragung ist die persönliche Anwesenheit - auch minderjähriger Kinder- erforderlich. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
· bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/-reisepass
· aktuelles Lichtbild (biometrisch geeignet)
- Frontalaufnahme und neutraler Hintergrund
- ohne Kopfbedeckung
- 35mm breit x 45mm hoch
Weitere Informationen finden Sie unter Bundesdruckerei-Fotomustertafel
Personalausweis für Kinder:
Bei Bedarf kann der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
(Hinweis: Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist immer erforderlich)
Hierzu sind folgende weitere Unterlagen erforderlich:
· Geburtsurkunde im Original
· Angabe zur Größe und Augenfarbe
· Zustimmung der Eltern (Vollmacht)
Bitte beachten Sie:
· Bei zusammenlebenden Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge:
Schriftliche Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage beider Ausweise.
· Bei getrennt lebenden/geschiedenen Eltern:
Das alleinige Antragsrecht hat grundsätzlich der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragstellung unverändert mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet ist.
· Bei ledigen alleinstehenden Müttern:
Hier besteht grundsätzlich alleiniges Sorge- und somit Antragsrecht
· Bei ledigen alleinstehenden Vätern:
Der ledige, alleinstehende Vater muss einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Mutter vorlegen.
· Bei bestehender Vormundschaft:
Die Vorlage der Bestellungsurkunde ist erforderlich.
Verlust / Diebstahl:
Für die Neubeantragung ist die Vorlage eines amtlichen Dokumentes mit Foto erforderlich:
· Deutschen Führerschein in Kombination mit einer Personenstandsurkunde
· Reisepass
· früherer abgelaufener Ausweis
Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben, können sie diese bereits telefonisch unter 0180-1-33 33 33 (Mo.–So., 0–24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar, Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz deutlich teurer) sperren lassen.
Abholung:
Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren bisherigen Personalausweis mit. Die Abholung des Ausweises durch eine dritte Person (auch Eltern) ist nur mit folgender Vollmacht und Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten möglich.
Link: Vollmacht zum Abholen des Personalausweises
Gültigkeit:
· Antragsteller ab 24 Jahren : 10 Jahre gültig
· Antragsteller unter 24 Jahren : 6 Jahre gültig
· Vorläufiger Personalausweis : 3 Monate gültig
Gebühren / Kosten:
28,80 Euro (Antragsteller ab 24 Jahren)
22,80 Euro (Antragsteller unter 24 Jahren)
10,00 Euro (Vorläufiger Personalausweis)
06,00 Euro (Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion)
06,00 Euro (Ändern der PIN im Bürgeramt)
06,00 Euro (Entsperren der Online-Ausweisfunktion)
Hinweis: Gebühren ab 20 € können wahlweise BAR oder mit Ihrer EC-KARTE (EC-Karte einer deutschen Bank) bezahlt werden. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Folgende Dienstleistungen sind gebührenfrei:
· Das erstmalige Einschalten der Online-Ausweisfunktion
· Jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion
· Das Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
· Das Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
· Das Ändern der Anschrift bei Umzug